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 Institut für Graffiti-Forschung:
Graffiti und Strafrecht, Sachbeschädigung in D und A
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             |  Siehe dazu auch Graffiti-News Nr. 351 - 
        
        http://www.graffitieuropa.org/news/351.htm 
        - Landfriedensbruch und Kriminelle Vereinigung
 Information des Deutschen
        Justizministeriums zu der am 17.6.2005 im Deutschen Bundestag, aufgrund
        einer Initiative der Grünen und der SPD, beschlossenen Erweiterung der Sachbeschädigungsparagrafen
        303 und 304 (siehe unten). Stellungnahme des Instituts für
        Graffiti-Forschung zum Berliner Anti-Graffiti-Kongress und zum Verein 'nofitti'
        : http://de.indymedia.org/2005/04/112858.shtml Der Begriff Graffiti in einer Kurzinformation der
        Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, Verfasserangabe:
        RD Hans Anton Hilgers: http://www.bundestag.de/bic/analysen/2005/2005_07_14a.pdf und
        hier die wissenschaftliche Definition der Begriffe Graffiti ( www.graffitieuropa.org/definition.htm
        ) und Street-Art ( http://www.graffitieuropa.org/streetart.htm
        ). 
 Auskünfte bezüglich Rechtsvertretung bei Anklage
        wegen Sachbeschädigung, Graffiti in Österreich und Deutschland: Österreichischer Rechtsanwaltskammertag: http://www.oerak.or.at/www/getFile.php Tuchlauben 12, A-1010 Wien, Tel.: (01) 535 12 75-0, E-Mail: rechtsanwaelte@oerak.at
 Bürozeiten: Mo - Do 8.00 - 17.15 Uhr, Fr 8.00 - 13.00 Uhr
 Rechtsvertretung in Graffiti-Angelegenheiten in 
        Deutschland: http://www.drgau.de/ Auzüge aus bisherigen Urteilen:
        
        http://www.drgau.de/urteile.php
 
   Auszüge aus dem deutschen Strafgesetzbuch
        (Quelle: dejure.org, http://dejure.org/gesetze/StGB
        ) 
 § 303, Sachbeschädigung
 (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe
 bestraft.
 
 (2) Der Versuch ist strafbar.
 
 
 § 304, Gemeinschädliche Sachbeschädigung
 
 (1) Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden
        Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder Grabmäler,
        öffentliche Denkmäler, Naturdenkmäler, Gegenstände der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes, welche in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
        oder mit Geldstrafe bestraft.
 
 (2) Der Versuch ist strafbar.
 Beide Paragrafen wurden 2005 um folgenden Passus
        ergänzt: „Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild
        einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend
        verändert.“   Auszüge aus dem österreichischen Strafgesetz
        (Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/
        Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
 Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen
 § 125, Sachbeschädigung: Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet
        oder unbrauchbar macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
 
 § 126, Schwere Sachbeschädigung: Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen ist zu bestrafen, wer eine
        Sachbeschädigung begeht 
          an einer Sache, die dem Gottesdienst oder der Verehrung durch
            eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft gewidmet
            ist,an einem Grab, einer anderen Beisetzungsstätte, einem Grabmal
            oder an einer Totengedenkstätte, die sich in einem Friedhof oder einem der Religionsübung dienenden
            Raum befindet,an einem öffentlichen Denkmal oder an einem Gegenstand, der
            unter Denkmalschutz steht,an einer Sache von allgemein anerkanntem wissenschaftlichem,
            volkskundlichem, künstlerischem oder geschichtlichem Wert, die sich
            in einer allgemein zugänglichen Sammlung oder sonst an einem solchen
            Ort oder in einem öffentlichen Gebäude befindet,an einer Einrichtung, Anlage oder anderen Sache, die der
            öffentlichen Sicherheit, der Verhütung oder Bekämpfung von Katastrophen, dem öffentlichen Gesundheitsdienst, der
            öffentlichen Versorgung mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft oder dem öffentlichen
            Verkehr dient, oder an einer für diesen Verkehr oder sonst für öffentliche Zwecke bestimmten
            Fernmeldeanlage,an einem Wehrmittel oder an einer Einrichtung oder Anlage, die
            ausschließlich oder vorwiegend der Landesverteidigung oder dem Schutz
            der Zivilbevölkerung gegen Kriegsgefahren dient, und dadurch die Landesverteidigung oder die Einsatzbereitschaft des Bundesheeres
            gefährdet, einen den Zweck eines Einsatzes gefährdenden Mangel anMenschen oder Material herbeiführt oder den Schutz der Zivilbevölkerung gefährdet, oder
durch die der Täter an der Sache einen 3 000 Euro übersteigenden
            Schaden herbeiführt.Wer durch die Tat an der Sache einen 50 000 Euro übersteigenden
            Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu
            fünf Jahren zu bestrafen. 
  Der Anlass zur Veröffentlichung dieser Seite
        war die Anfrage eines Rates der Stadt Göttingen (siehe unten). Die
        Beantwortung von Anfragen dieser Art gehören seit Jahren zum Standard
        der Instituts-Arbeit, daher behandeln en wir dieses Themenfeld hier
        exemplarisch.
 Im Sinne einer möglichst demokratischen Abhandlung des Themas empfehlen
        wir, die Entscheidungen der Stadt Göttingen mit ihren Erfahrungen
        mitzubeeinflussen und mit den verantwortlichen Stellen - Stadträten,
        Bürgermeister, politische Parteien, ..., Kontakte aufzunehmen - http://www.goettingen.de/
 
 
 Gerne nehmen wir auch Erfahrungen und Berichte aus
        anderen europäischen Städten auf, um eine breit gefächerte Information anzubieten.
 Eine Diskussion, die wir mit einem Jugendlichen aus der Schweiz zu diesem Thema
 führten, finden sie auf kingbart.htm.
 Eine sehr schöne Längsschnitt - Dokumentation über Graffiti in Göttingen finden sie auf der Seite "goettinger
        stadtinfo". Auf der rechten Seite die Graffiti-Briefmarke der Deutschen Post (2001) als ein
        überzeugendes
        Argument für die Anerkennung und Wahrnehmung von Graffiti als eigenständiger
        Kulturform. 
 "Graffiti sind die älteste (visuelle,
        mediengebundene) Kommunikationsform der Menschheit. Die ersten Zeichen
        und Schriften entstanden ungefragt auf Flächen im öffentlichen
        Raum." (Siehe dazu auch die Definition des Begriffs Graffiti: http://graffitieuropa.org/definition.htm
        ) Zum Sinn oder Unsinn aufgeblähter Polizeiapparate
        - die Jagd auf Graffiti-Aktivisten machen - kann man geteilter Meinung
        sein. Meist wird hier auf Kosten der Öffentlichkeit "mit Kanonen
        auf Spatzen geschossen". Sonderkommissionen der Polizei sind jedoch
        Realität und jeder der sich auf Graffiti-Aktivitäten einlässt, sollte
        sich vorher gut informieren, damit es kein "böses
        Erwachen" gibt... Information zu allen im Zusammenhang mit Graffiti
        relevanten österreichischen Gesetzen bietet das
        Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes (Suchbegriff Sachbeschädigung
        eingeben): http://ris.bka.gv.at/bundesrecht/  Zur Rechtslage in Deutschland und die aktuellen
        parlamentarischen Diskussionen können sie sich am besten über die Datenbank
        des Deutschen Bundestags informieren, Suchbegriff Graffiti eingeben.  Über die Seite
        http://www.inforiot.de/thema/graffiti.php
        kommen sie zu einigen
        Web-Adressen wo direktive, nützliche Verhaltensregeln im Falle von Beschuldigung
        und Verhaftung mitgeteilt
        werden: Einen umfassenden Überblick
        über legale Flächen für Sprayer (walls of fame) in verschiedenen
        deutschen Städten finden sie bei HipHop.de: http://www.hiphop.de/de/home.cfm?p=217&CFID=3446391&CFTOKEN=4613088 
 26.07.2004 
          
            | 
 | Ein Beispiel dazu welche Konsequenzen
              exzessives Tagging haben kann. 
               Bericht im KURIER vom 17.07.2004, S. 12 | 
 |  
 6.1.2004 Wandmalerei, Fassadengestaltung
        - einige schöne Beispiele aus Bremen und anderen Städten: http://www.mioch.net/ Während
        in manchen Städten seit Jahren überlegt wird, ob Wände für Sprayer
        freigegeben werden sollen, präsentieren andere Städte ihre (künstlerischen)
        Graffiti auf den offiziellen Seiten der Stadtinfo: Beispiele Schwerin
        und Leipzig
        . 
 4.12.2002 Auf die Anfrage wegen legalen Flächen in Frankfurt-Höchst
        kam folgender Hinweis von Saul
        Len:
 "U-Bahnstation Höhenstraße gibt's eine legale Fläche."
 
 18.8.2002 Info von FRESH zu legalen walls in Nürnberg: Also ich kenn nicht alle Orte, wo man legal sprühen
        kann in Nürnberg! Die ich kenn, zähl ich mal auf:
 Desi - Gostenhof, Lindenhain - Fürth, Rothenburgerstrasse, Ziegelstein
        und bei Jams auch im Erlangener E-Werk
 
 Das sind die, die ich bis jetzt kenne. Bei fragen schickt mir ne e-mail:
 j.b-fresh-man@web.de
 
 2.8.2002 Legale Wände für Sprayer in Klagenfurt (Kärnten,
        Austria) Eine Anfrage beim Magistrat der Stadt Klagenfurt
        brachte rasche Aufklärung (innerhalb eines Tages) hinsichtlich der
        unten wiedergegebenen Problematik. Es erreichte uns ein e-mail von Frau
        Manuela Tertschnig aus dem Büro des Bürgermeisters, sie teilt folgende
        Flächen als offiziell freigegeben mit: 1.) pfeiler der autobahnbrücke über den lendkanal 
        (bitte nicht die pfeiler der eisenbahnbrücke!!!)2.) wand des gebäudes vor dem tanzstadl (messeplatz) im bereich
        rosentalerstraße
 Weiters kam ein FAX von Rene Cerne vom Klagenfurter
        Bürgerservice - in dem übermittelten Text werden drei legale Flächen
        bekanntgegeben: 
          
            Eisenbahn- und Autobahnunterführung Tarviser
            Strasse
            Bayer's Bierhalle am Messegelände
            eine Wand des Verlagshauses der Kleinen Zeitung
            in der Hasnerstrasse Aus dem FAX geht weiters hervor, dass der
        Jugendreferent der Stadt auf der Suche nach weiteren legalen Flächen
        ist - Angebote von interessierten Bürgern werden unter der Klagenfurter
        Nummer 0463/537-2300 entgegengenommen. Abschließend erlauben wir uns, der Stadt
        Klagenfurt zu ihrem wirklich raschen Service zu gratulieren. In anderen
        Städten kann eine einfache Beantwortung dieser Art oft wochenlang dauern! Hier unsere Anfrage:Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Es wandte sich heute ein junger
        Klagenfurter mit folgendem e-mail an uns:
 
 "hallo! ich hab im internet gehört, das rosentalerstr,
        villacherstr und hasnerstr. legale wände haben.. ich ging zum magistrat
        und die meinten es gäbe sowas nicht! ich ging ein zweites mal hin und
        fragte rosentalerstr. da war sie plötzlich frei.. ich will dort
        trotzdem nicht malen, da die polizei anscheinend nichts davon weiß! am
        besten wäre eine schriftliche bestätigung vom klagenfurter bürgermeister...
        ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn ihr irgendwo solch eine bestätigung
        auftreiben könntet.. bitte benachrichtigt mich per email und auf eurer
        seite! vielen dank NASTY"
 
 Wir ersuchen Sie, uns jene Flächen bekanntzugeben, wo junge Spray-Künstler
        in Klagenfurt offiziell und ohne Repressionen befürchten zu müssen,
        ihrem Hobby nachgehen können.
 
 Mit der Bitte um baldige Antwort, freundliche Grüße, Mag. Norbert
        Siegl
 
 8.7.2002 Saul Len vom Frankfurter
        Graffiti-Archiv übermittelte einige interessante Web-Adressen: Bericht über das Vorgehen von BGS-Beamten gegen
        Writer: http://germany.indymedia.org/2002/07/25675.shtml
 Über die Seite kommen sie zu einigen
        anderen Web-Adressen wo wirkliche, direktive Verhaltensregeln mitgeteilt
        werden:http://www.inforiot.de/thema/graffiti.php
 
 15.6.2002 Es kommen immer wieder
        (konstruiert wirkende) Anfragen, in denen kurz die Situation geschildert
        wird, dass Sprayer Probleme mit der Polizei haben. In der Graffiti-News
        Nr. 8 haben wir dazu (zum Raum Berlin) eine offizielle Antwort der
        Berliner Senatsverwaltung veröffentlicht. Hier eine Anfrage, die uns
        gestern erreichte - falls jemand generelle Auskunft geben kann, ersuchen
        wir um Mitteilung: 
          
          
          guten tag!
          ein freund und ich waren "malen"
          da kam die polizei und verfolgte uns zu fuss über die autobahn!! ich
          konnte unerkannt entkommen, die tasche meines kollegen wurde mit samt
          busticket und namen von der polizei einkassiert!!!
          sie wissen das er es wad er hat es auch
          zugegeben!!! nur ich bin immer noch unerkannt!!!! ich bin 18 und mach
          ne ausbildung!! ich habe angst das mein kollege alles erzählt und
          mein name dabei fällt!!
          
         
          
          ich wollte fragen was mir passieren kann
          und wie ich mich gegen die polizei "schützen" kann?????
          
         6.6.2002 Einen engagierten und informativen Artikel
        aus Neubrandenburg zur
        aktuellen politischen Diskussion über Graffiti finden sie in der Graffiti-News
        Nr.21! 1.3.2002 Saarbrücken:sehr geehrte herren und damen, erst mal find ich es sehr gut, dass es jetzt so etwas
        wie eine vermittlung für legale wände gibt, ich komme aus ... , hier
        gibt es für leute wie mich, die wirklich sehr daran intressiert wären,
        eine legale wand zu bemalen, so gut wie gar keine möglichkeit, ausser
        halt illegal zu malen, nur das mache ich nicht, das risiko gehe ich
        nicht ein, da sehr viele leute letzte zeit aufgeflogen sind, ich hatte
        ab und zu mal die chance, mich an der wand zu probiern, auf jams und in
        anderen städten wie trier und schwerin, wo es legale flächen gibt,
        hier in ... gibt es zwar ein paar, nur die hat sich ein sprüher, der
        schon lange dabei ist und natürlich dadurch gut ist, alle reserviert für
        sich und seine leute, ich habe keinen kontakt zu ihm, ich möchte meine
        eigenen mauern, dabei gibt es unten am fluss eine hall of fame, die vor
        einigen jahren mal legal war, die aber jetzt illegal ist, wobei ich das
        nicht verstehen kann, es würde dort niemanden stören, die kompletten
        brückenpfeiler sind schon bemalt, es wäre die ideale stelle zum malen,
        einfach mal, um zu üben, seine künstlerischen eindrücke frei zu
        lassen, und vielleicht würde ich dadurch auch gut werden und könnte
        aufträge annehmen, ich will nichts zerstören, ich will nur eine legale
        wand, an der ich mich ausleben kann! vielleicht können Sie mich und
        auch viele andere sprüher representiern und kontakt zur stadtverwaltung
        oder zum bürgermeister aufnehmen, denn ich denke, Sie ernten mehr
        respekt als ich selbst,
 
 es würde mich sehr freuen, mit freundlichen gruessen, JZ
   Unser Brief an
        diverse Bürgermeister, Fraktionsmitglieder der Parteien und die größte
        Tageszeitung von Saarbrücken: 
          
          Sehr geehrte Damen und Herren!
          
         
          
          Es wandte sich vor kurzem eine junge Künstlerin
          an uns, die beklagt, dass es für sie in Saarbrücken keine Möglichkeit
          gibt, legal an offiziellen Wänden zu sprayen.
          
         
          
          Es ist dies ein Problem, das im gesamten
          deutschsprachigen Raum immer wieder auftritt und leider mit eine der
          Ursachen für Illegalität und oft sehr unangenehme Konsequenzen für
          betroffene Jugendliche. 
         
          
          Wir ersuchen sie daher, uns Möglichkeiten
          bekannt zu geben, die wir gerne an die betroffene Künstlerin
          weiterleiten. 
         
          
          
          Mit freundlichen Grüssen, Institut für Graffiti-Forschung
          
             13.3.2002Sehr geehrte Damen und Herren,
 Herr Bezirksbürgermeister Günter Prell würde gerne mit der Künstlerin
          "JZ" in Verbindung treten, um deren Vorstellungen kennen zu lernen. Ich bitte Sie dies entsprechend weiterzugeben.
          Mit freundlichen Grüßen
 i.A.
 Elisabeth Quirin-Laudani
   14.3.2002 liebe graffitiforschung, ist ja schon mal eine gute reaktion, dass der bezirksbürgermeister sich mit mir treffen möchte, nur ehrlich gesagt, weiss ich da nicht genau, was mich erwartet, vielleicht steht er mir dann mit dem kompletten bgs mop gegenüber und nimmt mich fest und hängt mir irgendwas an, obwohl ich nie was verbrochen hat, oder die wollen mich als spitzel oder so, nur da spiel ich net mit, weil ich keinen kontakt zur scene hab, bin eher für mich intressiert!!!
 vielleicht können sie mir meine angst nehmen und mich in schutz nehmen, die dame der saarbrücker
          zeitung (denk ich mal) unterscheidet leider net legale von illegaler kunst!! das da ein paar sprüher busse besprühen hat nichts mit legalen wänden und leuten die welche wollen zu tun!!
 
 ich möchte dem bezirksbürgermeister erst mal gegenüber anonym bleiben, vielleicht können sie ihn vorab fragen, was er mit mir vor hat, ob er schon irgendeine idee hat oder projekte planen will, oder warum will er sich gleich mit mir persönlich treffen? ich hab noch nicht viel vorzuweisen! deswegen soll er sich net so viel von mir versprechen, ich bin leider kein profi, wie sollte ich auch ohne möglichkeit??
 
 vielleicht können sie ihm dies vorab mitteilen, das wäre sehr nett von ihnen, mit freundlichen grüssen, jz
   
           Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
 Wie gewünscht habe ich das mail an "JZ" weitergeleitet - hier ihre Reaktion.
 Nach den Erfahrungen, die manche Sprayer mit der Öffentlichkeit machten, ist natürlich eine gewisse Paranoia verständlich.
 
 Eine Kommunikation über so viele Ecken laufen zu lassen ist kompliziert, wir ersuchen sie trotzdem darum, auf die Fragen von jz einzugehen - wir werden das mail weiterleiten! Vielleicht gelingt es ja, soviel Vertrauen zu schaffen, dass wir uns aus dieser Kommunikation zurückziehen können.
 
 Mit Gruß
   
         
   
         
        15.05.2012
        
         Sehr
        geehrte Damen und Herren,
        
         Mein
        Name ist ... und ich sitze für die SPD im Rat der  Stadt Göttingen
        (Niedersachsen, Deutschland).
        
         Andere
        Parteien versuchen zur Zeit, Graffitisprayern durch hohe Strafen und
        restriktive Maßnahmen ihr Handwerk zu legen. Dabei ist jedoch deutlich
        erkennbar, dass sich in unserer Stadt inzwischen eine Szene
        herausgebildet hat, für die Sprayen nicht nur aufgrund der Illegalität
        interessant ist, sondern die Ihre Bilder als Kunst verstehen. Da meine
        Fraktion dieser Gruppe die Möglichkeit geben möchte, Ihre Kunst legal auszuüben, wollen wir bestimmte Wände von öffentlichen Gebäuden in
        unserer Stadt (z.B. Schulwände, Sporthallen, Parkhäuser/Garagen usw.)
        für Graffiti freigeben. Ich befinde mich zur zeit auf Research im Internet,
        da ich mich informieren möchte, ob es in anderen Städten so etwas gibt
        und ob dieses zu etwas geführt hat? Bei meinen Nachforschungen bin ich
        auf Ihre Seite gestoßen und erbitte mir nun Ihre Hilfe, da ich auch bei
        der Durchsuche Ihrer angebotenen links nicht fündig geworden bin.
        
         Mit
        der Bitte um Antwort,
        
           ...,
        
        Ratsherr
        der Stadt Göttingen
        
         
        
         
         Sehr geehrter Herr ...! Sie sprechen hier eine
        Auseinandersetzung an, die offenbar in jeder Stadt neu geführt werden
        muss: Wir begrüßen die von
        ihnen angesprochene Linie, den spraywilligen Jugendlichen ‚legale Wände’
        anzubieten. Eine Vorgangsweise, die heute international – bei klugen
        Stadtverwaltungen (etwa Potsdam, München, Innsbruck, Wien, ...) -
        verbreitet ist und die dazu führt, dass das kreative Potential gebunden
        wird und die Jugendlichen sich auf die eigentliche künstlerische Seite
        des Sprayens konzentrieren können... Ergebnis sind meist sehr schöne
        Werke an den "walls of fame" einerseits, andererseits die Reduktion ‚wilder’ Werke – dass
        es diese aber auch weiterhin in einem gewissen Ausmaß geben wird, liegt
        in der Eigenart dieser Kommunikations- und Kulturform... Als katastrophal
        erweisen sich hingegen restriktive Maßnahmen: sie führen meist zu
        Vandalismus (gegen öffentliches Eigentum gerichtet) und einer Zunahme
        eher unschöner Sprayereien, einem aufgeblähten Polizeiapparat
        (Sonderkommissionen), Kriminalisierungen, Sozialfällen, die ihre
        Schulden nicht bezahlen können, und somit zu großen Kosten für die Öffentlichkeit ...
 Wir sind gerne bereit
        – sollte die Stadt Göttingen dies wünschen – ein Gutachten zu
        erstellen. Abgesehen davon würden wir uns freuen, wenn sie uns über
        die weiteren Entwicklungen am laufenden halten. Mit freundlichen Grüssen S. Schaefer-WieryInstitut für Graffiti-Forschung
 
 Einige Worte zur
        weiteren Entwicklung der Kommunikation mit Göttingen: Der Ratsherr rührte
        sich noch einige Male bei uns, bat aber darum, nichts davon im Internet
        zu veröffentlichen. Wir kennen inzwischen diese Form der
        Geheimniskrämerei sehr gut. Meist wird auf diese Art versucht,
        besonders billig zu einem Gutachten zu kommen und Argumente zu akquirieren,
        die dann meist ohne Nennung der Quelle genützt werden ... . 
 Hier einige Infos zu 'walls of fame' in anderen
        europäischen Städten: In Innsbruck/Austria musste die Anerkennung
        der american graffiti als eigener Kulturform hart erkämpft werden. Es
        gab sogar Versuche eines Politikers, Kopfgeldprämien für Hinweise auf Sprayer
        durchzusetzen. Umso mehr freuen wir uns, dass inzwischen ein relativ großes
        Gelände für künstlerische Aktivitäten freigegeben wurde: ... 'Nach langen Diskussionen schloss sich auch die Stadt
        Innsbruck der Vorgangsweise kluger Stadtverwaltungen an und stellt
        mit einstimmigen Stadtsenatsbeschluss Flächen für Sprayer zur
        Verfuegung. Folgende Graffiti-Wände stehen ob sofort für die
        künstlerische Gestaltung zur Verfügung: Rund 100 Laufmeter an der gesamten Leichtathletiktribüne
        (Tivoli-Alt), 6 Meter Betonwand im Süden vor dem Garderobengebäude und 16 Meter beim Nordeingang (Einfahrtstor) des
        Tivoli-Alt-Stadions. An der Rückseite des Haupteingangs des Tivoli
        Schwimmbades sind es 34 Meter, beim Osteingang (Anton-Eder-Strafle)
        16 Meter. Beim Eingang zu den Stehplätzen Nord im Tivoli-Alt können 6
        Meter und 4 Meter beim Südeingang bemalt werden. Zur Spraydose kann auch in der Fußgängerunterführung zwischen Tivoli Alt und Eisstadion und an der Begrenzungsmauer zwischen
        Montessoristrasse und Areal Eisstadion gegriffen werden. Die Flächen werden unentgeltlich den Graffiti-Künstlern
        zur Verfügung gestellt: auf eigene Kosten,
        Verantwortung und Haftung und jederzeit widerrufbar.' ... 
 In Wien gibt es insgesamt drei große legale
        Wände: zwei im Bereich des Donaukanals (wovon eine bis 2006 wegen
        Bauarbeiten gesperrt ist) und eine auf der Donauinsel im
        Bereich Nordbrücke (Floridsdorf). 
 Vorbildlich ist die Vorgangsweise der Stadt Potsdam:Wie wir bei unseren Forschungen (Graffiti Dokumentation Deutschland,
        1996) feststellten, befindet sich ein großer wall direkt im Zentrum (Nähe Dom). Weiters wurden die Wartehäuschen im
        Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel in Auftragsarbeit von Sprayern
        sehr schön gestaltet.
 
 Sind 'Graffiti' Kunst? Mit dieser Frage wandte sich ein Redakteur der Wochenzeitung für Politik und
        Kultur "Junge Freiheit", Berlin, an uns. Eine völlig unsinnige
        Fragestellung -  in meiner Beantwortung wies ich darauf auch hin
        bzw. ging gar nicht darauf ein. Dem Redakteur war dies aber wohl zu
        wenig offensichtlich und so benützte er meine Antwort zur Konstruktion
        einer pro und contra - Debatte mit einem Vertreter des Schweizer
        Hausbesitzerverbandes.
 Diese konstruierte Debatte wurde in der Zeitung "Junge
        Freiheit" veröffentlicht und dann noch zusätzlich in die
        Publikationen des HEV
        Zürich aufgenommen (ungefragt!) und auch über Internet zugänglich
        gemacht...
 
 
 Pro
 von Mag. Norbert Siegl, Projektmanager des Institutes für Graffiti-Forschungen in Wien
 
 Graffiti sind weit mehr als “Kunst". Sie sind eine eigenständige Kultur- und Kommunikationsform,
        und entstehen
        immer “ungefragt" im öffentlich zugänglichen Raum. Ihre Erforschung ist ein internationales
        sozialwissenschaftliches Anliegen.
        Zu diesem Zweck entstand hier in Wien mit dem Institut für Graffiti-Forschung die erste institutionalisierte Forschungsstätte auf
        diesem Gebiet und mit der Website http://graffitieuropa.org
        wurde eine europäische Informationsstelle zum Thema
        eingerichtet, um Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen ein Forum zu bieten.
        Es gilt als gesichert, dass Graffiti die älteste Kommunikationsform und ein integrierter Bestandteil der Menschheitskultur sind
        und dass sich immer jene Gruppen über Graffiti und die freie Kommunikation im öffentlichen Raum “zu Wort" melden, deren
        Anliegen ansonsten unterrepräsentiert sind. Also vor allem Gruppen, die extremere und/oder innovative
        gesellschaftliche Positionen vertreten  meist junge Menschen. Die spezielle Form der
        Sprayer-Kultur, die immer wieder die Gerichte beschäftigt, ist erst seit etwa 30 Jahren bekannt und
        die jüngste der Graffiti-Varianten. Hier findet man den Versuch Jugendlicher, ihre
        Anliegen künstlerisch zu “veredeln", gestaltend in die Umwelt einzugreifen und so auf sich aufmerksam zu machen.
        Inzwischen sind die Sprayer als attraktiver Markt entdeckt, und die Farbenindustrie verkauft deklarierten Graffiti-Lack in
        Spray-Dosen. Die Motive der Graffiti-Aktivisten fanden Eingang ins Repertoire der Werbegrafik, Aerosol-Art wird in Kunstakademien
        unterrichtet und einigen Sprayern gelang es, als Künstler anerkannt zu werden. Um so zwiespältiger ist es, dass diese Formen
        der Jugendkultur immer wieder Anlass zu existenzbedrohenden Strafen geben. Diese Kulturform nur unter juristischen Aspekten
        betrachten zu wollen, stellt eine unzulässige Einengung dar. Vielmehr sollte der Gestaltungswille Jugendlicher als Recht
        anerkannt sein, solange dabei nicht die öffentliche Sicherheit gefährdet ist.
 
 
 Contra
 von Paco Oliver, HEV (Hauseigentümer-Verband) Zürich
 
 Eine Graffitiattacke kann über Nacht eine gepflegte Straße in eine heruntergekommene verwandeln. Ein mit Graffiti
        “verschönerter Stadtteil wirkt nicht lebendiger, sondern als wäre er von seinen Bewohnern aufgegeben worden. Aus dieser
        Einleitung geht wohl schon hervor, dass Graffiti aus der Sicht der betroffenen Hauseigentümer unerwünscht sind.
        Rechtlich ist die Lage klar: Gegen den Willen des Eigentümers angebrachte Graffiti stellen eine Sachbeschädigung im Sinne
        des Strafgesetzbuches dar und werden auf Antrag bestraft. Dass die Absicht des Sprayers möglicherweise nicht eine
        Schädigung, sondern vielmehr eine Verschönerung war, spielt rechtlich keine Rolle. Entscheidend ist, dass er sie ohne die
        Zustimmung des Eigentümers ausgeführt hat. Insofern stellt sich die Frage, ob Graffiti Kunst sind, unter
        rechtlichen Gesichtspunkten überhaupt nicht. Selbst wenn es sich beim Sprayer um Michelangelo persönlich handelte, hätte er nicht das
        Recht, fremdes Eigentum von sich aus umzugestalten. Die gestellte Frage liegt auf einer ganz anderen, vom Recht völlig unabhängigen Ebene. Zweifellos können Graffiti einiges über
        unsere Zeit aussagen und insofern ein Dokument mit kultureller Bedeutung im allerweitesten Sinne darstellen. Das trifft auch auf
        die aus der Antike erhalten gebliebenen Kritzeleien (Graffiti) an Hauswänden und in öffentlichen Toiletten zu. Das bedeutet aber
        noch lange nicht, dass sie als Kunst zu bezeichnen sind. Was Kunst ist, definiert bekanntlich jeder Kulturkreis, jede Epoche anders. Insofern ist nicht auszuschließen, dass einzelne
        Graffiti aus einer ganz bestimmten Optik heraus als Kunst verstanden werden. Leider kommt das Sprayen ohne eine gewisse
        subversive Komponente offenbar nicht aus, weshalb wirklich gute legale Graffiti eine Seltenheit sind.
        Übrigens: Beim überwiegenden Teil aller Graffiti handelt es sich um nichts anderes als elende Schmierereien, die auch so
        genannt werden sollten.
  
         
        ifg, 2012 |