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Institut für Graffiti-Forschung:

Graffiti und Strafrecht,
Sachbeschädigung in D und A


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Siehe dazu auch Graffiti-News Nr. 351 -
http://www.graffitieuropa.org/news/351.htm - Landfriedensbruch und Kriminelle Vereinigung

Information des Deutschen Justizministeriums zu der am 17.6.2005 im Deutschen Bundestag, aufgrund einer Initiative der Grünen und der SPD, beschlossenen Erweiterung der Sachbeschädigungsparagrafen 303 und 304 (siehe unten).

Stellungnahme des Instituts für Graffiti-Forschung zum Berliner Anti-Graffiti-Kongress und zum Verein 'nofitti' : http://de.indymedia.org/2005/04/112858.shtml

Der Begriff Graffiti in einer Kurzinformation der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, Verfasserangabe: RD Hans Anton Hilgers: http://www.bundestag.de/bic/analysen/2005/2005_07_14a.pdf und hier die wissenschaftliche Definition der Begriffe Graffiti ( www.graffitieuropa.org/definition.htm ) und Street-Art ( http://www.graffitieuropa.org/streetart.htm ).


Auskünfte bezüglich Rechtsvertretung bei Anklage wegen Sachbeschädigung, Graffiti in Österreich und Deutschland:

Österreichischer Rechtsanwaltskammertag: http://www.oerak.or.at/www/getFile.php 
Tuchlauben 12, A-1010 Wien, Tel.: (01) 535 12 75-0, E-Mail: rechtsanwaelte@oerak.at 
Bürozeiten: Mo - Do 8.00 - 17.15 Uhr, Fr 8.00 - 13.00 Uhr 

Rechtsvertretung in Graffiti-Angelegenheiten in Deutschland: http://www.drgau.de/
Auzüge aus bisherigen Urteilen: http://www.drgau.de/urteile.php


 

Auszüge aus dem deutschen Strafgesetzbuch (Quelle: dejure.org, http://dejure.org/gesetze/StGB

§ 303, Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe 
bestraft. 

(2) Der Versuch ist strafbar. 


§ 304, Gemeinschädliche Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder Grabmäler, öffentliche Denkmäler, Naturdenkmäler, Gegenstände der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes, welche in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

(2) Der Versuch ist strafbar. 

Beide Paragrafen wurden 2005 um folgenden Passus ergänzt: „Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.“

 

Auszüge aus dem österreichischen Strafgesetz (Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/ Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen


§ 125, Sachbeschädigung: Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

§ 126, Schwere Sachbeschädigung: Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen ist zu bestrafen, wer eine Sachbeschädigung begeht

  1. an einer Sache, die dem Gottesdienst oder der Verehrung durch eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft gewidmet ist,
  2. an einem Grab, einer anderen Beisetzungsstätte, einem Grabmal oder an einer Totengedenkstätte, die sich in einem Friedhof oder einem der Religionsübung dienenden Raum befindet,
  3. an einem öffentlichen Denkmal oder an einem Gegenstand, der unter Denkmalschutz steht,
  4. an einer Sache von allgemein anerkanntem wissenschaftlichem, volkskundlichem, künstlerischem oder geschichtlichem Wert, die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung oder sonst an einem solchen Ort oder in einem öffentlichen Gebäude befindet,
  5. an einer Einrichtung, Anlage oder anderen Sache, die der öffentlichen Sicherheit, der Verhütung oder Bekämpfung von Katastrophen, dem öffentlichen Gesundheitsdienst, der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft oder dem öffentlichen Verkehr dient, oder an einer für diesen Verkehr oder sonst für öffentliche Zwecke bestimmten Fernmeldeanlage,
  6. an einem Wehrmittel oder an einer Einrichtung oder Anlage, die ausschließlich oder vorwiegend der Landesverteidigung oder dem Schutz der Zivilbevölkerung gegen Kriegsgefahren dient, und dadurch die Landesverteidigung oder die Einsatzbereitschaft des Bundesheeres gefährdet, einen den Zweck eines Einsatzes gefährdenden Mangel an
    Menschen oder Material herbeiführt oder den Schutz der Zivilbevölkerung gefährdet, oder
  7. durch die der Täter an der Sache einen 3 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt.
  8. Wer durch die Tat an der Sache einen 50 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.


Der Anlass zur Veröffentlichung dieser Seite war die Anfrage eines Rates der Stadt Göttingen (siehe unten). Die Beantwortung von Anfragen dieser Art gehören seit Jahren zum Standard der Instituts-Arbeit, daher behandeln en wir dieses Themenfeld hier exemplarisch. 


Im Sinne einer möglichst demokratischen Abhandlung des Themas empfehlen wir, die Entscheidungen der Stadt Göttingen mit ihren Erfahrungen mitzubeeinflussen und mit den verantwortlichen Stellen - Stadträten, Bürgermeister, politische Parteien, ..., Kontakte aufzunehmen - http://www.goettingen.de/

Gerne nehmen wir auch Erfahrungen und Berichte aus anderen europäischen Städten auf, um eine breit gefächerte Information anzubieten. Eine Diskussion, die wir mit einem Jugendlichen aus der Schweiz zu diesem Thema führten, finden sie auf kingbart.htm. Eine sehr schöne Längsschnitt - Dokumentation über Graffiti in Göttingen finden sie auf der Seite "goettinger stadtinfo". 

Auf der rechten Seite die Graffiti-Briefmarke der Deutschen Post (2001) als ein überzeugendes Argument für die Anerkennung und Wahrnehmung von Graffiti als eigenständiger Kulturform.


"Graffiti sind die älteste (visuelle, mediengebundene) Kommunikationsform der Menschheit. Die ersten Zeichen und Schriften entstanden ungefragt auf Flächen im öffentlichen Raum." (Siehe dazu auch die Definition des Begriffs Graffiti: http://graffitieuropa.org/definition.htm )

Zum Sinn oder Unsinn aufgeblähter Polizeiapparate - die Jagd auf Graffiti-Aktivisten machen - kann man geteilter Meinung sein. Meist wird hier auf Kosten der Öffentlichkeit "mit Kanonen auf Spatzen geschossen". Sonderkommissionen der Polizei sind jedoch Realität und jeder der sich auf Graffiti-Aktivitäten einlässt, sollte sich vorher gut informieren, damit es kein "böses Erwachen" gibt...

Information zu allen im Zusammenhang mit Graffiti relevanten österreichischen Gesetzen bietet das Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes (Suchbegriff Sachbeschädigung eingeben): http://ris.bka.gv.at/bundesrecht/ 

Zur Rechtslage in Deutschland und die aktuellen parlamentarischen Diskussionen können sie sich am besten über die Datenbank des Deutschen Bundestags informieren, Suchbegriff Graffiti eingeben. 

Über die Seite http://www.inforiot.de/thema/graffiti.php kommen sie zu einigen Web-Adressen wo direktive, nützliche Verhaltensregeln im Falle von Beschuldigung und Verhaftung mitgeteilt werden:

Einen umfassenden Überblick über legale Flächen für Sprayer (walls of fame) in verschiedenen deutschen Städten finden sie bei HipHop.de: http://www.hiphop.de/de/home.cfm?p=217&CFID=3446391&CFTOKEN=4613088


26.07.2004

Ein Beispiel dazu welche Konsequenzen exzessives Tagging haben kann.

Bericht im KURIER vom 17.07.2004, S. 12


6.1.2004

Wandmalerei, Fassadengestaltung - einige schöne Beispiele aus Bremen und anderen Städten: http://www.mioch.net/

Während in manchen Städten seit Jahren überlegt wird, ob Wände für Sprayer freigegeben werden sollen, präsentieren andere Städte ihre (künstlerischen) Graffiti auf den offiziellen Seiten der Stadtinfo: Beispiele Schwerin und Leipzig .


4.12.2002

Auf die Anfrage wegen legalen Flächen in Frankfurt-Höchst kam folgender Hinweis von Saul Len:

"U-Bahnstation Höhenstraße gibt's eine legale Fläche."


18.8.2002

Info von FRESH zu legalen walls in Nürnberg:

Also ich kenn nicht alle Orte, wo man legal sprühen kann in Nürnberg! Die ich kenn, zähl ich mal auf:

Desi - Gostenhof, Lindenhain - Fürth, Rothenburgerstrasse, Ziegelstein und bei Jams auch im Erlangener E-Werk

Das sind die, die ich bis jetzt kenne. Bei fragen schickt mir ne e-mail: 
j.b-fresh-man@web.de


2.8.2002

Legale Wände für Sprayer in Klagenfurt (Kärnten, Austria)

Eine Anfrage beim Magistrat der Stadt Klagenfurt brachte rasche Aufklärung (innerhalb eines Tages) hinsichtlich der unten wiedergegebenen Problematik. Es erreichte uns ein e-mail von Frau Manuela Tertschnig aus dem Büro des Bürgermeisters, sie teilt folgende Flächen als offiziell freigegeben mit:

1.) pfeiler der autobahnbrücke über den lendkanal  (bitte nicht die pfeiler der eisenbahnbrücke!!!)
2.) wand des gebäudes vor dem tanzstadl (messeplatz) im bereich rosentalerstraße

Weiters kam ein FAX von Rene Cerne vom Klagenfurter Bürgerservice - in dem übermittelten Text werden drei legale Flächen bekanntgegeben:

  1. Eisenbahn- und Autobahnunterführung Tarviser Strasse

  2. Bayer's Bierhalle am Messegelände

  3. eine Wand des Verlagshauses der Kleinen Zeitung in der Hasnerstrasse

Aus dem FAX geht weiters hervor, dass der Jugendreferent der Stadt auf der Suche nach weiteren legalen Flächen ist - Angebote von interessierten Bürgern werden unter der Klagenfurter Nummer 0463/537-2300 entgegengenommen.

Abschließend erlauben wir uns, der Stadt Klagenfurt zu ihrem wirklich raschen Service zu gratulieren. In anderen Städten kann eine einfache Beantwortung dieser Art oft wochenlang dauern!

Hier unsere Anfrage:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Es wandte sich heute ein junger Klagenfurter mit folgendem e-mail an uns:

"hallo! ich hab im internet gehört, das rosentalerstr, villacherstr und hasnerstr. legale wände haben.. ich ging zum magistrat und die meinten es gäbe sowas nicht! ich ging ein zweites mal hin und fragte rosentalerstr. da war sie plötzlich frei.. ich will dort trotzdem nicht malen, da die polizei anscheinend nichts davon weiß! am besten wäre eine schriftliche bestätigung vom klagenfurter bürgermeister... ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn ihr irgendwo solch eine bestätigung auftreiben könntet.. bitte benachrichtigt mich per email und auf eurer seite! vielen dank NASTY"

Wir ersuchen Sie, uns jene Flächen bekanntzugeben, wo junge Spray-Künstler in Klagenfurt offiziell und ohne Repressionen befürchten zu müssen, ihrem Hobby nachgehen können.

Mit der Bitte um baldige Antwort, freundliche Grüße, Mag. Norbert Siegl


8.7.2002

Saul Len vom Frankfurter Graffiti-Archiv übermittelte einige interessante Web-Adressen:

Bericht über das Vorgehen von BGS-Beamten gegen Writer: 
http://germany.indymedia.org/2002/07/25675.shtml

Über die Seite kommen sie zu einigen anderen Web-Adressen wo wirkliche, direktive Verhaltensregeln mitgeteilt werden:
http://www.inforiot.de/thema/graffiti.php


15.6.2002

Es kommen immer wieder (konstruiert wirkende) Anfragen, in denen kurz die Situation geschildert wird, dass Sprayer Probleme mit der Polizei haben. In der Graffiti-News Nr. 8 haben wir dazu (zum Raum Berlin) eine offizielle Antwort der Berliner Senatsverwaltung veröffentlicht.

Hier eine Anfrage, die uns gestern erreichte - falls jemand generelle Auskunft geben kann, ersuchen wir um Mitteilung:

guten tag! ein freund und ich waren "malen" da kam die polizei und verfolgte uns zu fuss über die autobahn!! ich konnte unerkannt entkommen, die tasche meines kollegen wurde mit samt busticket und namen von der polizei einkassiert!!! sie wissen das er es wad er hat es auch zugegeben!!! nur ich bin immer noch unerkannt!!!! ich bin 18 und mach ne ausbildung!! ich habe angst das mein kollege alles erzählt und mein name dabei fällt!!

ich wollte fragen was mir passieren kann und wie ich mich gegen die polizei "schützen" kann?????

6.6.2002

Einen engagierten und informativen Artikel aus Neubrandenburg zur aktuellen politischen Diskussion über Graffiti finden sie in der Graffiti-News Nr.21!

1.3.2002

Saarbrücken:
sehr geehrte herren und damen, erst mal find ich es sehr gut, dass es jetzt so etwas wie eine vermittlung für legale wände gibt, ich komme aus ... , hier gibt es für leute wie mich, die wirklich sehr daran intressiert wären, eine legale wand zu bemalen, so gut wie gar keine möglichkeit, ausser halt illegal zu malen, nur das mache ich nicht, das risiko gehe ich nicht ein, da sehr viele leute letzte zeit aufgeflogen sind, ich hatte ab und zu mal die chance, mich an der wand zu probiern, auf jams und in anderen städten wie trier und schwerin, wo es legale flächen gibt, hier in ... gibt es zwar ein paar, nur die hat sich ein sprüher, der schon lange dabei ist und natürlich dadurch gut ist, alle reserviert für sich und seine leute, ich habe keinen kontakt zu ihm, ich möchte meine eigenen mauern, dabei gibt es unten am fluss eine hall of fame, die vor einigen jahren mal legal war, die aber jetzt illegal ist, wobei ich das nicht verstehen kann, es würde dort niemanden stören, die kompletten brückenpfeiler sind schon bemalt, es wäre die ideale stelle zum malen, einfach mal, um zu üben, seine künstlerischen eindrücke frei zu lassen, und vielleicht würde ich dadurch auch gut werden und könnte aufträge annehmen, ich will nichts zerstören, ich will nur eine legale wand, an der ich mich ausleben kann! vielleicht können Sie mich und auch viele andere sprüher representiern und kontakt zur stadtverwaltung oder zum bürgermeister aufnehmen, denn ich denke, Sie ernten mehr respekt als ich selbst,

es würde mich sehr freuen, mit freundlichen gruessen, JZ

 

Unser Brief an diverse Bürgermeister, Fraktionsmitglieder der Parteien und die größte Tageszeitung von Saarbrücken:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Es wandte sich vor kurzem eine junge Künstlerin an uns, die beklagt, dass es für sie in Saarbrücken keine Möglichkeit gibt, legal an offiziellen Wänden zu sprayen.

Es ist dies ein Problem, das im gesamten deutschsprachigen Raum immer wieder auftritt und leider mit eine der Ursachen für Illegalität und oft sehr unangenehme Konsequenzen für betroffene Jugendliche.

Wir ersuchen sie daher, uns Möglichkeiten bekannt zu geben, die wir gerne an die betroffene Künstlerin weiterleiten.

Mit freundlichen Grüssen, Institut für Graffiti-Forschung

 

13.3.2002
Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr Bezirksbürgermeister Günter Prell würde gerne mit der Künstlerin "JZ" in Verbindung treten, um deren Vorstellungen kennen zu lernen. Ich bitte Sie dies entsprechend weiterzugeben. Mit freundlichen Grüßen
i.A. 
Elisabeth Quirin-Laudani

 

14.3.2002

liebe graffitiforschung, ist ja schon mal eine gute reaktion, dass der bezirksbürgermeister sich mit mir treffen möchte, nur ehrlich gesagt, weiss ich da nicht genau, was mich erwartet, vielleicht steht er mir dann mit dem kompletten bgs mop gegenüber und nimmt mich fest und hängt mir irgendwas an, obwohl ich nie was verbrochen hat, oder die wollen mich als spitzel oder so, nur da spiel ich net mit, weil ich keinen kontakt zur scene hab, bin eher für mich intressiert!!!

vielleicht können sie mir meine angst nehmen und mich in schutz nehmen, die dame der saarbrücker zeitung (denk ich mal) unterscheidet leider net legale von illegaler kunst!! das da ein paar sprüher busse besprühen hat nichts mit legalen wänden und leuten die welche wollen zu tun!!

ich möchte dem bezirksbürgermeister erst mal gegenüber anonym bleiben, vielleicht können sie ihn vorab fragen, was er mit mir vor hat, ob er schon irgendeine idee hat oder projekte planen will, oder warum will er sich gleich mit mir persönlich treffen? ich hab noch nicht viel vorzuweisen! deswegen soll er sich net so viel von mir versprechen, ich bin leider kein profi, wie sollte ich auch ohne möglichkeit??

vielleicht können sie ihm dies vorab mitteilen, das wäre sehr nett von ihnen, mit freundlichen grüssen, jz

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Wie gewünscht habe ich das mail an "JZ" weitergeleitet - hier ihre Reaktion.
Nach den Erfahrungen, die manche Sprayer mit der Öffentlichkeit machten, ist natürlich eine gewisse Paranoia verständlich.

Eine Kommunikation über so viele Ecken laufen zu lassen ist kompliziert, wir ersuchen sie trotzdem darum, auf die Fragen von jz einzugehen - wir werden das mail weiterleiten! Vielleicht gelingt es ja, soviel Vertrauen zu schaffen, dass wir uns aus dieser Kommunikation zurückziehen können.

Mit Gruß 

 


 

15.05.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mein Name ist ... und ich sitze für die SPD im Rat der Stadt Göttingen (Niedersachsen, Deutschland).

Andere Parteien versuchen zur Zeit, Graffitisprayern durch hohe Strafen und restriktive Maßnahmen ihr Handwerk zu legen. Dabei ist jedoch deutlich erkennbar, dass sich in unserer Stadt inzwischen eine Szene herausgebildet hat, für die Sprayen nicht nur aufgrund der Illegalität interessant ist, sondern die Ihre Bilder als Kunst verstehen. Da meine Fraktion dieser Gruppe die Möglichkeit geben möchte, Ihre Kunst legal auszuüben, wollen wir bestimmte Wände von öffentlichen Gebäuden in unserer Stadt (z.B. Schulwände, Sporthallen, Parkhäuser/Garagen usw.) für Graffiti freigeben. Ich befinde mich zur zeit auf Research im Internet, da ich mich informieren möchte, ob es in anderen Städten so etwas gibt und ob dieses zu etwas geführt hat? Bei meinen Nachforschungen bin ich auf Ihre Seite gestoßen und erbitte mir nun Ihre Hilfe, da ich auch bei der Durchsuche Ihrer angebotenen links nicht fündig geworden bin.

Mit der Bitte um Antwort,

..., Ratsherr der Stadt Göttingen

 

Sehr geehrter Herr ...!

Sie sprechen hier eine Auseinandersetzung an, die offenbar in jeder Stadt neu geführt werden muss:

Wir begrüßen die von ihnen angesprochene Linie, den spraywilligen Jugendlichen ‚legale Wände’ anzubieten. Eine Vorgangsweise, die heute international – bei klugen Stadtverwaltungen (etwa Potsdam, München, Innsbruck, Wien, ...) - verbreitet ist und die dazu führt, dass das kreative Potential gebunden wird und die Jugendlichen sich auf die eigentliche künstlerische Seite des Sprayens konzentrieren können... Ergebnis sind meist sehr schöne Werke an den "walls of fame" einerseits, andererseits die Reduktion ‚wilder’ Werke – dass es diese aber auch weiterhin in einem gewissen Ausmaß geben wird, liegt in der Eigenart dieser Kommunikations- und Kulturform...

Als katastrophal erweisen sich hingegen restriktive Maßnahmen: 
sie führen meist zu Vandalismus (gegen öffentliches Eigentum gerichtet) und einer Zunahme eher unschöner Sprayereien, einem aufgeblähten Polizeiapparat (Sonderkommissionen), Kriminalisierungen, Sozialfällen, die ihre Schulden nicht bezahlen können, und somit zu großen Kosten für die Öffentlichkeit ...

Wir sind gerne bereit – sollte die Stadt Göttingen dies wünschen – ein Gutachten zu erstellen. Abgesehen davon würden wir uns freuen, wenn sie uns über die weiteren Entwicklungen am laufenden halten.

Mit freundlichen Grüssen

S. Schaefer-Wiery
Institut für Graffiti-Forschung


Einige Worte zur weiteren Entwicklung der Kommunikation mit Göttingen:

Der Ratsherr rührte sich noch einige Male bei uns, bat aber darum, nichts davon im Internet zu veröffentlichen. Wir kennen inzwischen diese Form der Geheimniskrämerei sehr gut. Meist wird auf diese Art versucht, besonders billig zu einem Gutachten zu kommen und Argumente zu akquirieren, die dann meist ohne Nennung der Quelle genützt werden ... .


Hier einige Infos zu 'walls of fame' in anderen europäischen Städten:

In Innsbruck/Austria musste die Anerkennung der american graffiti als eigener Kulturform hart erkämpft werden. Es gab sogar Versuche eines Politikers, Kopfgeldprämien für Hinweise auf Sprayer durchzusetzen. Umso mehr freuen wir uns, dass inzwischen ein relativ großes Gelände für künstlerische Aktivitäten freigegeben wurde:

... 'Nach langen Diskussionen schloss sich auch die Stadt Innsbruck der Vorgangsweise kluger Stadtverwaltungen an und stellt mit einstimmigen Stadtsenatsbeschluss Flächen für Sprayer zur Verfuegung.

Folgende Graffiti-Wände stehen ob sofort für die künstlerische Gestaltung zur Verfügung:

Rund 100 Laufmeter an der gesamten Leichtathletiktribüne (Tivoli-Alt), 6 Meter Betonwand im Süden vor dem Garderobengebäude und 16 Meter beim Nordeingang (Einfahrtstor) des Tivoli-Alt-Stadions. An der Rückseite des Haupteingangs des Tivoli Schwimmbades sind es 34 Meter, beim Osteingang (Anton-Eder-Strafle) 16 Meter. Beim Eingang zu den Stehplätzen Nord im Tivoli-Alt können 6 Meter und 4 Meter beim Südeingang bemalt werden.

Zur Spraydose kann auch in der Fußgängerunterführung zwischen Tivoli Alt und Eisstadion und an der Begrenzungsmauer zwischen Montessoristrasse und Areal Eisstadion gegriffen werden.

Die Flächen werden unentgeltlich den Graffiti-Künstlern zur Verfügung gestellt: auf eigene Kosten, Verantwortung und Haftung und jederzeit widerrufbar.' ...


In Wien gibt es insgesamt drei große legale Wände: zwei im Bereich des Donaukanals (wovon eine bis 2006 wegen Bauarbeiten gesperrt ist) und eine auf der Donauinsel im Bereich Nordbrücke (Floridsdorf).


Vorbildlich ist die Vorgangsweise der Stadt Potsdam:
Wie wir bei unseren Forschungen (Graffiti Dokumentation Deutschland, 1996) feststellten, befindet sich ein großer wall direkt im Zentrum (Nähe Dom). Weiters wurden die Wartehäuschen im Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel in Auftragsarbeit von Sprayern sehr schön gestaltet.


Sind 'Graffiti' Kunst? 
Mit dieser Frage wandte sich ein Redakteur der Wochenzeitung für Politik und Kultur "Junge Freiheit", Berlin, an uns. Eine völlig unsinnige Fragestellung -  in meiner Beantwortung wies ich darauf auch hin bzw. ging gar nicht darauf ein. Dem Redakteur war dies aber wohl zu wenig offensichtlich und so benützte er meine Antwort zur Konstruktion einer pro und contra - Debatte mit einem Vertreter des Schweizer Hausbesitzerverbandes. 
Diese konstruierte Debatte wurde in der Zeitung "Junge Freiheit" veröffentlicht und dann noch zusätzlich in die Publikationen des HEV Zürich aufgenommen (ungefragt!) und auch über Internet zugänglich gemacht...


Pro
von Mag. Norbert Siegl, Projektmanager des Institutes für Graffiti-Forschungen in Wien

Graffiti sind weit mehr als “Kunst". Sie sind eine eigenständige Kultur- und Kommunikationsform, und entstehen immer “ungefragt" im öffentlich zugänglichen Raum. Ihre Erforschung ist ein internationales sozialwissenschaftliches Anliegen. Zu diesem Zweck entstand hier in Wien mit dem Institut für Graffiti-Forschung die erste institutionalisierte Forschungsstätte auf diesem Gebiet und mit der Website http://graffitieuropa.org wurde eine europäische Informationsstelle zum Thema eingerichtet, um Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen ein Forum zu bieten. Es gilt als gesichert, dass Graffiti die älteste Kommunikationsform und ein integrierter Bestandteil der Menschheitskultur sind und dass sich immer jene Gruppen über Graffiti und die freie Kommunikation im öffentlichen Raum “zu Wort" melden, deren Anliegen ansonsten unterrepräsentiert sind. Also vor allem Gruppen, die extremere und/oder innovative gesellschaftliche Positionen vertreten ­ meist junge Menschen. Die spezielle Form der Sprayer-Kultur, die immer wieder die Gerichte beschäftigt, ist erst seit etwa 30 Jahren bekannt und die jüngste der Graffiti-Varianten. Hier findet man den Versuch Jugendlicher, ihre Anliegen künstlerisch zu “veredeln", gestaltend in die Umwelt einzugreifen und so auf sich aufmerksam zu machen. Inzwischen sind die Sprayer als attraktiver Markt entdeckt, und die Farbenindustrie verkauft deklarierten Graffiti-Lack in Spray-Dosen. Die Motive der Graffiti-Aktivisten fanden Eingang ins Repertoire der Werbegrafik, Aerosol-Art wird in Kunstakademien unterrichtet und einigen Sprayern gelang es, als Künstler anerkannt zu werden. Um so zwiespältiger ist es, dass diese Formen der Jugendkultur immer wieder Anlass zu existenzbedrohenden Strafen geben. Diese Kulturform nur unter juristischen Aspekten betrachten zu wollen, stellt eine unzulässige Einengung dar. Vielmehr sollte der Gestaltungswille Jugendlicher als Recht anerkannt sein, solange dabei nicht die öffentliche Sicherheit gefährdet ist.


Contra
von Paco Oliver, HEV (Hauseigentümer-Verband) Zürich

Eine Graffitiattacke kann über Nacht eine gepflegte Straße in eine heruntergekommene verwandeln. Ein mit Graffiti “verschönerter Stadtteil wirkt nicht lebendiger, sondern als wäre er von seinen Bewohnern aufgegeben worden. Aus dieser Einleitung geht wohl schon hervor, dass Graffiti aus der Sicht der betroffenen Hauseigentümer unerwünscht sind. Rechtlich ist die Lage klar: Gegen den Willen des Eigentümers angebrachte Graffiti stellen eine Sachbeschädigung im Sinne des Strafgesetzbuches dar und werden auf Antrag bestraft. Dass die Absicht des Sprayers möglicherweise nicht eine Schädigung, sondern vielmehr eine Verschönerung war, spielt rechtlich keine Rolle. Entscheidend ist, dass er sie ohne die Zustimmung des Eigentümers ausgeführt hat. Insofern stellt sich die Frage, ob Graffiti Kunst sind, unter rechtlichen Gesichtspunkten überhaupt nicht. Selbst wenn es sich beim Sprayer um Michelangelo persönlich handelte, hätte er nicht das Recht, fremdes Eigentum von sich aus umzugestalten. Die gestellte Frage liegt auf einer ganz anderen, vom Recht völlig unabhängigen Ebene. Zweifellos können Graffiti einiges über unsere Zeit aussagen und insofern ein Dokument mit kultureller Bedeutung im allerweitesten Sinne darstellen. Das trifft auch auf die aus der Antike erhalten gebliebenen Kritzeleien (Graffiti) an Hauswänden und in öffentlichen Toiletten zu. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass sie als Kunst zu bezeichnen sind. Was Kunst ist, definiert bekanntlich jeder Kulturkreis, jede Epoche anders. Insofern ist nicht auszuschließen, dass einzelne Graffiti aus einer ganz bestimmten Optik heraus als Kunst verstanden werden. Leider kommt das Sprayen ohne eine gewisse subversive Komponente offenbar nicht aus, weshalb wirklich gute legale Graffiti eine Seltenheit sind. Übrigens: Beim überwiegenden Teil aller Graffiti handelt es sich um nichts anderes als elende Schmierereien, die auch so genannt werden sollten. 

 

ifg, 2012

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